Bestimmungen Verkehrszulassungsverordnung:
- Wer den Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 erwerben will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde ausweisen können.
- Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.
- Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer der Kategorien oder Unterkategorien nach Absatz 1 besitzen.
- Der Kurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Die Dauer des Kurses beträgt vier mal zwei Stunden. Er ist bei einer Fahrschule zu absolvieren.
- Die Fahrschule hat dem Fahrschüler eine Bestätigung abzugeben, dass dieser am Kurs über Verkehrskunde teilgenommen hat.